Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen
Moritz, Susanne, 2013:
Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen.
Baden-Baden, Nomos (= Schriften zum Sozialrecht; 29)
Zum Inhalt: Die belegbaren Missstände in den Pflegeheimen, heißt es in einer Pressemitteilung der Universität Regensburg zu dieser preisgewürdigten Dissertation1, verletzen die Grundrechte der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen. Um diesen eingehend beschriebenen Pflegemisständen abzuhelfen, sehe Moritz — angesichts gesetzgeberischen Unterlassens — im Gang vor das Bundesverfassungsgericht eine aussichtsreiche Möglichkeit.
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Erste Reaktionen: Herbert Prantl: Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz.◄ In: Süddeutsche Zeitung, 16.11.2013 | Stefan Sell: Die Würde des Menschen ist unantastbar — “es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig”.◄ In: Aktuelle Sozialpolitik, 16.11.2013 | Die Pflege-Revolte der Susanne Moritz.◄ Interview. In: Oberbayerisches Volksblatt — OVB Online, 21.11.2013
-jor. — wiederholt aktualisiert, zuletzt 24.04.2014
Stichworte: Altern, Begleiten, Gewaltprävention, Kommunale Daseinsvorsorge, Pflegen