Regierung: Besondere Regelungen beim Bundesfreiwilligendienst unnötig
Mittwoch, 27. Juli 2011In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag1 zum Bundesfreiwilligendienst und zu den Freiwilligendiensten aller Generationen widerspricht die Bundesregierung grundsätzlich Erwartungen, dass noch irgendwelche, “Einzelheiten zu ‘regeln’, zu ‘gewährleisten’, ’sicherzustellen’ etc.” seien und “weist darauf hin, dass es sich bei dem Bundesfreiwilligendienst um einen Freiwilligendienst handelt, der ganz überwiegend von zivilgesellschaftlichen Einsatzstellen, Trägern und Zentralstellen durchgeführt werden wird.” Weiter wird kurz mitgeteilt, dass das Programm „Freiwilligendienste aller Generationen“ “plangemäß” zum 31. Dezember 2011 ausläuft.
Trotzdem lohnt die Lektüre der Antwort (auch) unter engagementpolitischem (mehr …)
- Deutscher Bundestag, 2011: Aussetzung des Zivildienstes und Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes sowie Freiwilligendienste aller Generationen (Nachfragen zu Bundestagsdrucksachen 17/5079 und 17/5078). Drucksache 17/6215 | http://dip.bundestag.de/btd/17/062/1706215.pdf◄ — pdf, ↩