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Kindergeld auch im Bundesfreiwilligendienst

Die bis­he­ri­gen Absich­ten, einen Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst Leis­ten­de vom Kin­der­geld aus­zu­schlie­ßen, sind vom Tisch:

Für die Frei­wil­li­gen im Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst wird es künf­tig auch Kin­der­geld geben. “Ich habe mich dafür stark gemacht, dass die Bun­des­frei­wil­li­gen künf­tig auch Kin­der­geld erhal­ten. Es freut mich, dass dies gelun­gen ist. Damit stel­len wir sicher, dass kein Frei­wil­li­ger und kei­ne Frei­wil­li­ge benach­tei­ligt wird”, beton­te Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Kris­ti­na Schrö­der. Mit der Rege­lung zum Kin­der­geld wur­de eine wei­te­re Anglei­chung zwi­schen Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst sowie dem Frei­wil­li­gen Sozia­len Jahr (FSJ) und dem Frei­wil­li­gen Öko­lo­gi­schen Jahr (FÖJ) geschaf­fen. Auch der gesetz­li­che Höchst­satz für das Taschen­geld wur­de ver­ein­heit­licht. Frei­wil­li­ge kön­nen so zwi­schen bei­den Ange­bo­ten frei wäh­len, ohne ihre Ent­schei­dung vom Kin­der­geld oder der Höhe des Taschen­gelds abhän­gig zu machen.“1


-jor.
  1. Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst — Ers­te Ver­trä­ge sym­bo­lisch unter­zeich­net. 16.05.2011 | http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=169284.html◄

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