Beirat für den Bundesfreiwilligendienst nimmt Arbeit auf
Donnerstag, 10. Mai 2012Der nach § 15 BFDG1 zu berufende Beirat für den Bundesfreiwilligendienst ist am 09.05.2012 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Der Beirat, heißt es in der Presseerklärung des BMFSFJ2,
“von dem wichtige Impulse erwartet werden, hat beratende Aufgaben. Er wird zukünftig zweimal im Jahr tagen und besteht aus derzeit 16 Mitgliedern, die für die Dauer von vier Jahren berufen werden. Dazu zählen (mehr …)
- Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG): § 15 BFDG◄ ↩
- Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Pressemitteilung, 09.05.2012 | www.bmfsfj.de◄ ↩