Aufwandsentschädigungen im SGB II und XII
In seinem neuen Newsletter berichtet das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement über Pläne der Bundesregierung und Initiativen im Bundesrat bei der (Nicht-)Berücksichtigung steuerfreier Aufwandsentschädigungen bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)1 und veröffentlicht eine kritische Einschätzung des Geschäftsführers2 des Landesnetzwerks Bürgerengagement in Bayern:
“Es steht zu befürchten, dass große Anteile von ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen, die Menschen ja deswegen erhalten, weil diese Aufwendungen anfallen und für die Deckung der zusätzlichen Kosten notwendig sind, nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Regelung führt zudem mit ihrer Unterscheidung von steuerfreien Aufwandsentschädigungen mit öffentlich-rechtlichen Charakter (z.B. als Schöffe) und einem privat-gemeinnützigen Bereich, in dem steuerfreie Aufwandsentschädigungen als Einkommen angerechnet werden (z.B. im Sportverein), zu einem Zwei-Klassen-Recht im Ehrenamt. Schließlich wird durch die letztlich als Ausweg bestehende Möglichkeit der „spitzen Abrechnung“ der Auslagen einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand Vorschub geleistet.”
-jor.
- Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, 2010: Anrechnung von Aufwandsentschädigungen im SGB II und XII. In: BBE Newsletter, (22), 04.11. | http://www.b‑b-e.de/index.php?id=14647#17389◄ ↩
- Röpke, Thomas, 2010: Kommentar. In: BBE Newsletter, (22), 04.11. | http://www.b‑b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2010/11/nl22_roebke.pdf◄ ↩
Stichworte: Aufwandsentschädigung, Monetarisierung, SGB II, SGB XII, Steuerfreie Aufwandspauschale