Förderung des Ehrenamts bei den Wahlen 2011
“Der Senat will das ehrenamtliche Engagement der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer fördern. Die Erfrischungsgelder für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollen daher auch für Wahlen im Jahr 2011 um jeweils 5 € erhöht werden. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sollen zusätzlich eine Erstattung ihrer durch die Wahl veranlassten Aufwendungen für Fahrt- und Telefonkosten erhalten können.”
Quelle: Pressemitteilung des Landes Berlin, 04.05.2010
In Berlin wurde 2009 ein erhöhtes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 31 € gezahlt; bei gleichzeitigem Freizeitausgleich durch den Arbeitsgeber 21 €. Siehe auch → Wissensspeicher: Wahlhelfer
‑jor.
Stichworte: Aufwandsentschädigung, Ehrenamtliche Tätigkeit, Engagementförderung, Monetarisierung