Berlin: Höhere Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche
Der Senat von Berlin hat mit der geänderten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen die Aufwandsentschädigungen für “zahlreiche ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger” erhöht, um gestiegenen Kosten und teilweise gestiegenen persönlichen Aufwänden Rechnung zu tragen.
Dazu berichtet Landespressedienst aus der Senatssitzung vom 08.03.2011:
“Der Senat hat heute die von Innen- und Sportsenator Dr. Ehrhart Körting vorgelegte Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – erlassen.”
Landespressedienst vom 08.03.2011◄
Schon am 07.12.2010 hatte der Senat grundsätzlich der Erhöhung zugestimmt:
“Der Senat beabsichtigt, die Aufwandsentschädigung für zahlreiche ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Davon sollen insbesondere die Mitglieder der Sozialkommissionen, die ehrenamtlich tätigen Pharmazierätinnen und Pharmazieräte, die Mitglieder der Naturschutzwacht sowie die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher profitieren. Die Erhöhungen bewegen sich zwischen monatlich 4 € für Mitglieder der Sozialkommissionen über 9 € für Mitglieder der Naturschutzwacht bis zu fast 20 € für Patientenfürsprecherinnen im Betreuungsbereich mit über 1.500 Betten. Einen entsprechenden Änderungsentwurf der maßgeblichen Entschädigungsverordnung hat der Senat heute auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Dr. Ehrhart Körting zur Kenntnis genommen. Mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung soll den gestiegenen Kosten (Fahrtkosten etc.) und dem teilweise gestiegenen persönlichen Aufwand Rechnung getragen werden. Die letzte moderate Erhöhung war 1987 erfolgt. Vor der abschließenden Entscheidung des Senats über den Änderungsentwurf wird dieser zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.”
Landespressedienst vom 07.12.2010◄
Mit der Entscheidung aktualisiert der Senat die “Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen” vom 26.02.1963 in der Fassung vom 29.05.1979◄ zum “Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen” vom 29.11.1978◄
-jor.
Stichworte: Anerkennung, Aufwandsentschädigung, Berlin, Ehrenamtliche Tätigkeit