Deutscher Verein empfiehlt höhere steuerfreie Aufwandspauschale für ehrenamtliche gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer
Mittwoch, 31. März 2010Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge hat am 10.03.2010 nach Beratungen im Fachausschuss “Rehabilitation und Teilhabe” die in der Arbeitsgruppe “Örtliche Betreuungsbehörden” erarbeitete “Empfehlung des Deutschen Vereins zur Stärkung des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung” verabschiedet.
Ziel ist es, auch für ehrenamtlich geführte gerichtlich bestellte Betreuungen die steuerfreie Aufwandspauschale nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) von derzeit 2.100,− € festzulegen.
Begründet wird die Empfehlung (mehr …)