Beirat für den Bundesfreiwilligendienst nimmt Arbeit auf
Der nach § 15 BFDG1 zu berufende Beirat für den Bundesfreiwilligendienst ist am 09.05.2012 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Der Beirat, heißt es in der Presseerklärung des BMFSFJ2,
“von dem wichtige Impulse erwartet werden, hat beratende Aufgaben. Er wird zukünftig zweimal im Jahr tagen und besteht aus derzeit 16 Mitgliedern, die für die Dauer von vier Jahren berufen werden. Dazu zählen Vertreterinnen und Vertreter der Zentralstellen des Bundesfreiwilligendienstes, der Kirchen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, Länder und der kommunalen Spitzenverbände.”
Nach dem Gesetz sind für den Beirat bis zu 23 Mitglieder vorgesehen, darunter auch bis zu sieben Bundessprecherinnen oder Bundessprecher der Freiwilligen, die noch fehlen. Nach aktueller Auskunft des BMFSFJ wird derzeit ein zur Sicherung hoher Beteiligung auch internetgestütztes Wahlverfahren vorbereitet; die Wahlen selbst sollten bis Ende 2012 und dann auch die Berufungen für diese Beiratsmitglieder erfolgen.
Berufen wurden bisher: Christina Ramb (BDA), Florian Haggenmiller (DGB), Michael Bergmann (Deutsche Bischofskonferenz), Cornelia Coenen-Marx (EKD), Klaus Hebborn (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände); für die Bundesländer: Dr. Monika Vierheilig (Ba-Wü), Dr. Stephan Hölz (Hessen), Reinhard Teuber (Nds) und Andrea Hankeln (NRW); für die Zentralstellen: Susanne Rindt (AWO), Kerstin Hübner (bkj), Matthias Betz (DRK), Rainer Hub (Evangelische FWD), Hartmut Brombach (Internationaler Bund), Sabine Ulonska (Malteser) und Ralf Schulte (NABU).3
Der Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für bürgerschaftliches Engagement, Ulrich Schneider, kritisierte die Einberufung als überfällig sowie die begrenzten Einflussmöglichkeiten des Beirats — und forderte grundsätzlich4:
“Langfristig sollte die Verantwortung für den Freiwilligendienst wieder vollständig in den Händen erfahrener zivilgesellschaftlicher Organisationen liegen. Die staatliche Steuerung und Organisation bürgerschaftlichen Engagements in einem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist kontraproduktiv und realitätsfern.”
-jor. | aktualsiert 18.05.2012
- Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG): § 15 BFDG◄ ↩
- Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Pressemitteilung, 09.05.2012 | www.bmfsfj.de◄ ↩
- BBE Newsletter (10), 16.5.2012; Mitteilung, Presse- und Informationsstab BMFSFJ, 18.05.2012 ↩
- Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Pressemitteilung, 09.05.2012 | www.ulrich-schneider.de◄ ↩
Stichworte: BMFSFJ, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Bundesfreiwilligendienst, Bündnis 90/Die Grünen, Engagementpolitik