Menschen mit Behinderungen auch sprachlich nicht diskriminieren
Der Bundesrat hat für einen respektvolleren Umgang mit Menschen mit Behinderungen die Entschließung verabschiedet, durchgängig den Begriff „Menschen mit Behinderungen“ zu verwenden:
“Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Zielen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Gesetzessprache der einschlägigen Bundesgesetze dadurch Rechnung zu tragen, dass durchgängig der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ verwendet wird.“1
“Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass der Begriff des behinderten Menschen in weiten Teilen der Gesellschaft, gerade aber von den Menschen mit Behinderungen selbst als diskriminierend empfunden werde, weil er diese Menschen sprachlich auf ihre Behinderungen reduziert. Dieser Tatsache sei insbesondere auch in der Gesetzessprache einschlägiger Bundesgesetze Rechnung zu tragen, um im gesellschaftlichen und politischen Leben einen Prozess des Umdenkens zu initiieren und zu beschleunigen.“2
-jor.
- Bundesrat, 2011: Beschluss des Bundesrates. Entschließung des Bundesrates “Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen — Sprache gestaltet das Denken”. Drucksache 764/11 (Beschluss), 16.12.2011 | http://www.bundesrat.de/cln_228/nn_2034972/SharedDocs/Drucksachen/2011/0701–800/764–11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/764–11(B).pdf◄ ↩
- Bundesrat, 2011: Menschen mit Behinderungen auch sprachlich nicht diskriminieren. Pressemitteilung, 16.12.| http://www.bundesrat.de/DE/presse/pm/2011/196‑2011.html◄ ↩
Stichworte: Menschen mit Behinderung, UN-Behindertenrechtskonvention