Grundsätze Bürgerschaftlicher Mitverantwortung in der Demokratie
Die Stiftung Zukunft Berlin hat zehn Grundsätze Bürgerschaftlicher Mitverantwortung in der Demokratie1 veröffentlicht.
“Unsere parlamentarische Demokratie braucht neue Formen konstruktiver Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Das Misstrauen gegenüber Inhalt und Zustandekommen politischer Entscheidungen zeigt sich sowohl in rückläufigen Wahlbeteiligungen als auch in Form offener Proteste. Zugleich wird die Kompetenz der Bürger für öffentliche Entscheidungen nicht genutzt. Das schadet sowohl der Qualität wie auch der Akzeptanz dieser Entscheidungen.”
“Sie verstehen sich als eine Richtschnur, auf die sich die öffentliche Hand auf der einen und die Bürger auf der anderen Seite ernsthaft einlassen müssen, wenn sie an bürgerschaftlicher Mitverantwortung interessiert sind. Sie soll beiden Seiten als Qualitätsgarantie für die angestrebte Beteiligung ‘auf Augenhöhe’ gelten.”
Die durch die Stiftung Zukunft Berlin weiter erläuterten Grundsätze sind:
Bürgerschaftliche Mitwirkung ist ernsthaft gewollt | Die Mitwirkung nutzt den Bürgerinnen und Bürgern | Es ist klar, worum es geht und welchen Einfluss die Bürger tatsächlich ausüben können | Die Auswahl der Beteiligten ist sachlich begründet | Politisch und administrativ Zuständige beteiligen sich | Die Art der Mitwirkung ist dem Vorhaben angemessen | Am Anfang des Verfahrens steht die Verständigung über die Fakten | Das Verfahren ist öffentlich | Das Verfahren der Mitwirkung ist kooperativ, nicht konfrontativ | Bürger bleiben auch nach Abschluss des Vorhabens beteiligt.
-jor. | aktualisiert: 04.01.2012
- Stiftung Zukunft Berlin, 2011: Grundsätze Bürgerschaftlicher Mitverantwortung in der Demokratie. | http://www.stiftungzukunftberlin.eu/de/bitcache/bb548d6ffa4b30fd5dd89378e3785d86f5dd2f82?vid=1222&disposition=attachment&op=download — pdf◄, 73 KB ↩
Stichworte: Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeit, Partizipation, Stiftung Zukunft Berlin, Teilhabe, Transparenz