Kindergeld auch im Bundesfreiwilligendienst
Die bisherigen Absichten, einen Bundesfreiwilligendienst Leistende vom Kindergeld auszuschließen, sind vom Tisch:
“Für die Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst wird es künftig auch Kindergeld geben. “Ich habe mich dafür stark gemacht, dass die Bundesfreiwilligen künftig auch Kindergeld erhalten. Es freut mich, dass dies gelungen ist. Damit stellen wir sicher, dass kein Freiwilliger und keine Freiwillige benachteiligt wird”, betonte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Mit der Regelung zum Kindergeld wurde eine weitere Angleichung zwischen Bundesfreiwilligendienst sowie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) geschaffen. Auch der gesetzliche Höchstsatz für das Taschengeld wurde vereinheitlicht. Freiwillige können so zwischen beiden Angeboten frei wählen, ohne ihre Entscheidung vom Kindergeld oder der Höhe des Taschengelds abhängig zu machen.“1
-jor.
- Bundesfreiwilligendienst — Erste Verträge symbolisch unterzeichnet. 16.05.2011 | http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=169284.html◄ ↩
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