Zur Aussetzung des Zivildienstes & Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
In ihrer Antwort auf die seinerzeitige Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur “Aussetzung des Zivildienstes und Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes” (Drucksache 17/4737◄) vom 08.02.2011 verweist die Bundesregierung im wesentlichen auf die laufenden Beratungen zum Bundesfreiwilligendienstgesetz.1 Von Interesse für die aktuelle Übergangssitution in dem von der Bundesregierung so genannten “Tätigkeiten im unmittelbaren Dienst am Menschen” sind die mitgeteilten aktuellen Zahlen zu den Einsatzfeldern der Zivildienstleistenden und zum Umfang der tatsächlichen Besetzung der im Oktober 2010 bereitgestelleten 109.042 Zivildienstplätze:
“Rund 67 Prozent aller Zivildienstleistenden waren in den vergangenen fünf Jahren schwerpunktmäßig im unmittelbaren Dienst am Menschen tätig. […] Im Oktober 2010 seien von den insgesamt 66.143 Zivildienstleistenden 44.428 in der Pflegehilfe und in Betreuungsdiensten, im Krankentransport und im Rettungswesen, bei den mobilen sozialen Hilfsdiensten, in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung und in der individuellen Betreuung schwerstbehinderter Kinder tätig gewesen.“2
-jor.
- Deutscher Bundestag, 2011: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/4737 – Aussetzung des Zivildienstes und Einführung eines Bundesfreiwilligendienst. 16.03.2011 (= Drucksache 17/5079), elektronische Vorabfassung | http://dip.bundestag.de/btd/17/050/1705079.pdf◄ — pdf, 92 KB ↩
- Heute im Bundestag, (145), 06.04., 11:27 ↩
Stichworte: Bundesfreiwilligendienst, Bundesregierung, Zivildienst
06. April 2011 um 16:54
Der BFD ist zwar schön und nett, aber so wirklich wird mit dem Gesetzt nicht auf alle Fragen in der kleinen Anfrage geantwortet …
06. April 2011 um 17:10
Das ist richtig, deswegen ja der Hinweis, dass die Regierung statt konkreter Antworten auf den Gesetzgebungsprozess verweist. ‑jor.