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Mustervertrag für Bundesfreiwilligendienst online

Das Bun­des­amt für den Zivil­dienst hat “Prä­am­bel und Mus­ter-Ver­ein­ba­rung zum Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst” online ver­öf­fent­licht.1

Im Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst enga­gie­ren sich gemäß § 1 BFDG Frau­en und Män­ner für das All­ge­mein­wohl. Der Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst wird dabei in der Regel ganz­tä­gig als über­wie­gend prak­ti­sche Hilfs­tä­tig­keit in gemein­wohl­ori­en­tier­ten Ein­rich­tun­gen geleis­tet. Der Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst för­dert das zivil­ge­sell­schaft­li­che Enga­ge­ment von Frau­en und Män­nern aller Genera­tio­nen. Er för­dert damit das lebens­lan­ge Ler­nen; jun­gen Frei­wil­li­gen bie­tet er die Chan­ce des Kom­pe­tenz­er­werbs und erhöht für benach­tei­lig­te Jugend­li­che die Chan­cen des Ein­stiegs in ein gere­gel­tes Berufs­le­ben. Älte­re Frei­wil­li­ge wer­den ermu­tigt, ihre bereits vor­han­de­nen Kom­pe­ten­zen sowie ihre Lebens- und Berufs­er­fah­rung ein­zu­brin­gen und wei­ter zu ver­mit­teln. Die Aus­ge­stal­tung des Bun­des­frei­wil­li­gen­diens­tes erfolgt arbeits­markt­neu­tral. […] Zen­tral­stel­le, ggfs. Trä­ger und Ein­satz­stel­le ver­fol­gen mit dem Frei­wil­li­gen­dienst gemein­sam das Ziel, sozia­le Kom­pe­tenz, Per­sön­lich­keits­bil­dung sowie die Bil­dungs- und Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit der Frei­wil­li­gen zu för­dern.” (Päam­bel)


-jor.

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