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Engagementnachweis entscheidet mit über Schulzugang

Bei den aktu­ell in Ber­lin lau­fen­den Anmel­dun­gen zur Auf­nah­me in die 7. Klas­sen für das Schul­jahr 2011/2012 wer­den in ein­zel­nen Schu­len auch Kom­pe­ten­zen, die inner­halb oder außer­halb der Schu­le erwor­ben wur­den, die ein gesell­schaft­li­ches / sozia­les Enga­ge­ment doku­men­tie­ren, als ein mög­li­ches Zulas­sungs­kri­te­ri­um her­an­ge­zo­gen. So gilt für die 60 % der auf­zu­neh­men­den Schü­ler, die etwa die Fich­ten­berg Ober­schu­le in Ste­glitz aus­wäh­len darf:

  • Durch­schnitts­no­te der För­der­pro­gno­se, die von der Grund­schu­le erstellt wird (75%).
  • Kom­pe­ten­zen, die inner­halb oder außer­halb der Schu­le erwor­ben wur­den, die ein gesell­schaft­li­ches / sozia­les Enga­ge­ment doku­men­tie­ren und einen beson­de­ren Zugang zu den im Schul­pro­gramm fest­ge­leg­ten Schwer­punk­ten – ins­be­son­de­re zur Inte­gra­ti­on blin­der und seh­ge­schä­dig­ter Schü­le­rin­nen und Schü­ler — bele­gen (25%)
    Als beleg­ba­re Nach­wei­se für ein gesell­schaft­li­ches / sozia­les Enga­ge­ment, das nicht län­ger als zwei Jah­re zurück­liegt und min­des­tens einen Zeit­raum von min­des­tens sechs Mona­ten umfasst, kom­men sowohl schu­li­sche als auch außer­schu­li­sche Akti­vi­tä­ten in Betracht. Ver­mer­ke auf den Zeug­nis­sen, Beschei­ni­gun­gen der Orga­ni­sa­tio­nen und Port­fo­li­os die­nen als Bele­ge.“1

Die Fich­ten­berg-Ober­schu­le hat sich seit lan­gem für das Enga­ge­ment frei­wil­lig Täti­ger geöff­net. So wird die seit 1983 bestehen­de “Frie­dens-AG” von haupt- und ehren­amt­lich Mit­ar­bei­ten­den gemein­sam gelei­tet; Abitu­ri­en­tin­nen aus der Arbeits­ge­mein­schaft haben den Ber­li­ner Frei­wil­li­gen-Pass erhal­ten.2


-jor.

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