• Zuletzt berichtet

  • Zuletzt getwittert …

  • Archive

"aktiv in Berlin" Altern Anerkennung Armut Berlin Berliner Freiwilligenbörse Bildung BMFSFJ Bundesfreiwilligendienst Bürgerbeteiligung Bürgerschaftliches Engagement Ehrenamtliche Tätigkeit Engagementforschung Engagementförderung Engagementpolitik Engagementwerkstatt Europa Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 Fachtagung Freiwilligendienste Freiwilligendienste aller Generationen Freiwilliger Zivildienst Freiwilliges Soziales Jahr Freiwillige Tätigkeit Gesundheit Jugend Jugendfreiwilligendienste Kommune Landesnetzwerk Bürgerengagement Menschen im Alter Menschen mit Behinderung Migration Monetarisierung Partizipation Pflege Rahmenbedingungen Schule Stadt Stadtentwicklung Teilhabe Veranstaltungen Wissenschaftszentrum Berlin WZB Zivildienst Zivilengagement Zivilgesellschaft
Engagementnetz Gropiussstadt

"aktiv in Berlin" Landesnetzwerk Bürgerengagement | berliner-engagement-woche | Berliner Freiwilligenbörse | Die Hilfsbereitschaft | Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Berlin (LAGFA Berlin) | Lan­des­frei­wil­li­gen­agen­tur Berlin | Treff­punkt Hilfsbereitschaft
Berliner Engagementkalender | Freiwillige managen | Freiwilligenmagazin | Runde Tische
Start | Nachrichten | Newsletter | Publikationen | Veranstaltungen | Impressum

Bundesministerin Kristina Schröder: “Der Zivildienst ist gerettet”

Mit der Mög­lich­keit, den Zivil­dienst frei­wil­lig zu ver­län­gern, sei der Zivil­dienst “geret­tet” wor­den, ver­laut­bart die Bun­des­mi­nis­te­rin für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend, Kris­ti­na Schrö­der, in einer aktu­el­len Pres­se­mit­tei­lung Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend. Sie rech­net damit, dass “etwa ein Drit­tel der Zivis frei­wil­lig ver­län­gern wird — in der Regel die beson­ders Engagierten”.

Die neu­en Regelungen:

  • Zivil­dienst­leis­ten­de, die ab 1. Dezem­ber 2010 ihren Dienst begin­nen, leis­ten einen sechs­mo­na­ti­gen Dienst. Zivil­dienst­leis­ten­de, die am 31. Dezem­ber 2010 sechs Mona­te oder län­ger Dienst geleis­tet haben, schei­den mit Ablauf die­ses Tages aus. Sie kön­nen auf eige­nen Wunsch und Antrag auch noch neun Mona­te Dienst zu den bis­he­ri­gen Bedin­gun­gen leisten.
  • Der Antrag auf frei­wil­li­ge Ver­län­ge­rung kann frü­hes­tens zwei Mona­te nach Dienst­an­tritt beim Bun­des­amt für den Zivil­dienst gestellt wer­den. Die­ses Enga­ge­ment kann jeder­zeit been­det werden.
  • Wäh­rend der frei­wil­li­gen Ver­län­ge­rung sind die frei­wil­lig Zivil­dienst­leis­ten­den genau­so gut sozi­al abge­si­chert, wie in den sechs Mona­ten des Pflicht­diens­tes. Für sie gilt wei­ter­hin das Arbeitsplatzschutzgesetz.
  • Der Sold ent­spricht dem Sold eines Zivis nach jet­zi­gem Recht in den letz­ten Dienst­mo­na­ten (Sold­grup­pe 3). Dazu kom­men Sach­leis­tun­gen, ins­be­son­de­re Unter­kunft und Ver­pfle­gung, die ggf. aus­ge­zahlt wer­den. Außer­dem kann die Dienst­stel­le einen Sold­zu­schlag zahlen.
  • Inner­halb des Pflicht­diens­tes wird künf­tig Urlaub von einem Tag pro Monat, also ins­ge­samt sechs Tage, gewährt. Bei einer frei­wil­li­gen Ver­län­ge­rung beträgt der Urlaubs­an­spruch wei­ter­hin für jeden Dienst­mo­nat 1/12 des Jah­res­ur­laubs von Sol­da­ten. (Nach der Pressemitteilung)

-jor. | ◊

Stichworte: ,

Hinterlassen Sie gerne eine Frage, schreiben Sie einen Kommentar oder antworten Sie auf einen Beitrag, wenn Sie möchten. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

Engagementwerkstatt Berlin | Freiwilligendienst | Wissensspeicher Freiwilligendienste in der Stadt
Freiwilligendienste aller Generationen | Freiwilligendienste aller Generationen in Berlin:
Leuchttürme | Fachtagung | Kompetenzteam | Anlaufstellen | Einsatzstellen
Start | Aktuelles | Termine | Nachrichten | Newsletter | Publikationen | Archiv | Impressum | Anmelden

Engagementwerkstatt mit WordPress