Bundesministerin Kristina Schröder: “Der Zivildienst ist gerettet”
Mit der Möglichkeit, den Zivildienst freiwillig zu verlängern, sei der Zivildienst “gerettet” worden, verlautbart die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, in einer aktuellen Pressemitteilung ⇒ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie rechnet damit, dass “etwa ein Drittel der Zivis freiwillig verlängern wird — in der Regel die besonders Engagierten”.
Die neuen Regelungen:
- Zivildienstleistende, die ab 1. Dezember 2010 ihren Dienst beginnen, leisten einen sechsmonatigen Dienst. Zivildienstleistende, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Dienst geleistet haben, scheiden mit Ablauf dieses Tages aus. Sie können auf eigenen Wunsch und Antrag auch noch neun Monate Dienst zu den bisherigen Bedingungen leisten.
- Der Antrag auf freiwillige Verlängerung kann frühestens zwei Monate nach Dienstantritt beim Bundesamt für den Zivildienst gestellt werden. Dieses Engagement kann jederzeit beendet werden.
- Während der freiwilligen Verlängerung sind die freiwillig Zivildienstleistenden genauso gut sozial abgesichert, wie in den sechs Monaten des Pflichtdienstes. Für sie gilt weiterhin das Arbeitsplatzschutzgesetz.
- Der Sold entspricht dem Sold eines Zivis nach jetzigem Recht in den letzten Dienstmonaten (Soldgruppe 3). Dazu kommen Sachleistungen, insbesondere Unterkunft und Verpflegung, die ggf. ausgezahlt werden. Außerdem kann die Dienststelle einen Soldzuschlag zahlen.
- Innerhalb des Pflichtdienstes wird künftig Urlaub von einem Tag pro Monat, also insgesamt sechs Tage, gewährt. Bei einer freiwilligen Verlängerung beträgt der Urlaubsanspruch weiterhin für jeden Dienstmonat 1/12 des Jahresurlaubs von Soldaten. (Nach der Pressemitteilung)
-jor. | ◊
Stichworte: Freiwilligendienste, Zivildienst