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Monetarisierung von Ehrenamt und Bürgerschaftlichem Engagement in Baden-Württemberg

Die vom Frei­bur­ger Zen­trum für zivil­ge­sell­schaft­li­che Ent­wick­lung (ZZE) im Auf­trag des Minis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les Baden-Würt­tem­berg erar­bei­te­te grund­le­gen­de Unter­su­chung zur Mone­ta­ri­sie­rung von Ehren­amt und Bür­ger­schaft­li­chem Enga­ge­ment in Baden-Würt­tem­berg ist kürz­lich ver­öf­fent­licht worden.

Down­load der Stu­die Minis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les Baden-Württemberg

Sie kommt zu den jeweils wei­ter begrün­de­ten (vgl. S. 62–70 der Stu­die) und hier mit ihren Leit­sät­zen zitier­ten Schlußfolgerungen:

1. Die Spiel­ar­ten des Ein­sat­zes öko­no­mi­scher Mit­tel für Frei­wil­li­ge im brei­ten Feld frei­wil­li­gen Enga­ge­ments sind viel­fäl­tig, Über­schnei­dun­gen von unbe­zahl­ter und bezahl­ter Arbeit verbreitet.
2. Die Debat­te um die Mone­ta­ri­sie­rung im Ehren­amt und frei­wil­li­gen Enga­ge­ment erfährt auch in Baden-Würt­tem­berg ver­stärk­te Auf­merk­sam­keit. Von einer brei­ten Mone­ta­ri­sie­rung des Ehren­am­tes kann hin­ge­gen nicht gespro­chen wer­den: Frei­wil­li­ges Enga­ge­ment geschieht nach wie vor weit­ge­hend unentgeltlich.
3. Die Dis­kus­si­on um die Mone­ta­ri­sie­rung wird je nach Stand­punkt dog­ma­tisch nor­ma­tiv oder prag­ma­tisch-nut­zen­be­zo­gen geführt: Hier wird das eigen­sin­ni­ge und altru­is­ti­sche Ehren­amt ver­tei­digt, dort wer­den Misch­for­men von bezahl­ter und unbe­zahl­ter Tätig­keit als neue Chan­ce identifiziert.
4. Bei der Debat­te um die Mone­ta­ri­sie­rung wird eine brei­te Auf­fä­che­rung mate­ri­el­ler Tausch­wer­te im Zusam­men­hang mit frei­wil­li­gem Enga­ge­ment sicht­bar, die von finan­zi­el­len Zuwen­dun­gen bis zur geld­wer­ten Kom­pen­sa­ti­on für Auf­wän­de im Enga­ge­ment reichen.
5. Frei­wil­li­ges Enga­ge­ment steht in unter­schied­li­cher Wei­se im Span­nungs­feld öko­no­mi­scher Kalküle.
6. Bezah­lun­gen in Ehren­amt und frei­wil­li­gem Enga­ge­ment zie­hen an Erwerbs­ar­beit und Ver­dienst inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger an.
7. Das im Zusam­men­hang mit dem frei­wil­li­gen Enga­ge­ment gezahl­te Geld oder der ein­ge­räum­te geld­wer­te Nut­zen hat für die enga­gier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, aber auch für die Insti­tu­tio­nen, in denen frei­wil­li­ges Enga­ge­ment statt­fin­det, einen je unter­schied­li­chen Sitz im Leben: Sie rei­chen von Exis­tenz­si­che­rung über Wür­di­gung bis hin zur ver­zicht­ba­ren Gratifikationsform.
8. Geld­zah­lun­gen für Enga­gier­te kön­nen in der Lage sein, öko­no­mi­sche Zugangs­bar­rie­ren zum Enga­ge­ment abzu­sen­ken und bis­her enga­ge­ment­fer­ne Grup­pen von Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Fel­der des Enga­ge­ments zu inte­grie­ren. Die­ser Zusam­men­hang ver­weist auf die Dis­kus­si­on um eine all­ge­mei­ne Grundsicherung.
9. Jeder Geld­wert­be­zug von und Nach­teils­aus­gleich für ehren­amt­lich und frei­wil­li­ge Enga­gier­te soll­te trans­pa­rent gehand­habt, ter­mi­no­lo­gisch abge­bil­det und von der rei­nen Zeit­spen­de abge­grenzt wer­den. Die Abgren­zung von bezahl­tem und unbe­zahl­tem Ehren­amt kann nicht mit der Fest­le­gung bestimm­ter Geldbeträge
sinn­voll vor­ge­nom­men werden.
10. Es gibt unter­schied­li­che Arten und Wei­sen sich für das Gemein­wohl zu betä­ti­gen: ent­gelt­lich und unent­gelt­lich. Frei­wil­li­ges Enga­ge­ment und Ehren­amt eig­nen sich nicht als Ober­be­grif­fe für alle gemein­wohl­ori­en­tier­ten Tätig­kei­ten. Eine neue Ter­mi­no­lo­gie und Kate­go­ri­sie­rung wird empfohlen.
11. Mit der Fest­le­gung auf eine neue Ter­mi­no­lo­gie geht es nicht um eine Abwer­tung bezahl­ter Tätig­kei­ten mit Gemein­wohl­be­zug gegen­über frei­wil­li­gem Enga­ge­ment. Viel­mehr sol­len die jewei­li­gen Tätig­keits­for­men kennt­lich gemacht wer­den – mit ihren spe­zi­fi­schen Funk­ti­ons­lo­gi­ken, Poten­tia­len und Risi­ken für Enga­gier­te, Orga­ni­sa­tio­nen und Ziel­grup­pen des Enga­ge­ments. So kann ein sinn­vol­ler Umgang mit Mone­ta­ri­sie­rung geför­dert werden.
12. För­der­pro­gram­me soll­ten reflek­tie­ren, wel­che gemein­wohl­ori­en­tier­ten Tätig­kei­ten ein­be­zo­gen und gestärkt wer­den sol­len. Wenn von frei­wil­li­gem und bür­ger­schaft­li­chem Enga­ge­ment gespro­chen wird, ist die Unent­gelt­lich­keit der Tätig­keit im Vor­der­grund zu sehen.
13. Der Begriff des bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments soll­te unbe­zahl­ten Enga­ge­ment­for­men mit Zivil­ge­sell­schaft­li­cher Qua­li­tät vor­be­hal­ten bleiben.


-jor.

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