Kindergeldanspruch beim Freiwilligendienst aller Generationen
Rückwirkend ab dem 01.01.2009 ist der Freiwilligendienst aller Generationen anderen gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten hinsichtlich des Kindergeldanspruchs gleichgestellt worden. Durch Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Kindergeldgesetzes zum 01.08.2009 haben Eltern, deren volljährige Kinder diesen Dienst leisten, Anspruch auf Kindergeld — soweit die allgemeinen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind.
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-jor.
Stichworte: Freiwilligendienste, Kindheit