Bundesrat stimmt Kindergeld für Bundesfreiwilligendienst zu
Der Bundesrat hat dem Kindergeld für Bundesfreiwilligendienstleistende zugestimmt. Eltern von volljährigen Freiwilligen, die am Bundesfreiwilligendienst oder dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst teilnehmen, erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes Kindergeld. Das Kindergeld wird an Eltern von Freiwilligen aus dem Jahr 2011 rückwirkend gezahlt; die Familienkassen werden unmittelbar informiert.
Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ, 24.11.2011 | http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=175666.html◄
-jor.
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