Bundesrat will regelmäßige Prüfung sozialer Einrichtungen
Der Bundesrat will mit einem 26.11.2010 beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des SGB XII die regemäßige Prüfung sozialer Einrichtungen vorschreiben, um die Vergütungssysteme transparenter und damit nachvollziehbarer auszugestalten, Vertragsverletzungen besser sanktionieren und einheitlichen Rechtsschutz gewährleisten zu können. Die Kontrolle und Finanzierung sozialer Dienstleistungen und die damit verbundene Frage der Leistungsgerechtigkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel im Bereich der Sozialhilfe stehe vor neuen Herausforderungen.
Presseerklärungen → Bundesrat und → Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Gesetzentwurf → Bundesrat, Drucksache 394–10(B)
Weitere Informationen zum Beratungsvorgang → Bundesratsdokumentation
-jor.
Stichworte: Bundesrat, Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales, Sozialwirtschaft, Transparenz