Bedingungen von Supervision mit Ehrenamtlichen in der TelefonSeelsorge
Grawe, Bernadette, 2013:
Bedingungen von Supervision mit Ehrenamtlichen in der Telefonseelsorge.
In: Newsletter des FIS, (2)
ZUM INHALT: Die Tätigkeit in der Telefonseelsorge ist als Dienstleistung, als ‘Arbeit’ wegen der ihr eigenen Herausforderungen professionelle Beratung: „Sie wird jedoch von Ehrenamtlichen geleistet – und somit sperrt sie sich … gegen ein Verständnis als ‘Beruf’ oder ‘Profession’.“ Sie versteht sich überdies „als ‘Seelsorge’, vielleicht als ‘Berufung’ und steht damit nicht nur von der Motivlage, sondern auch ganz real institutionell in einem religiös-kirchlichen Kontext.” (Vgl. S. 1)
EDOC: http://www.agm-fis.de/fis/Der_Vortrag-Bedingungen_der_Supervision.pdf◄ — pdf 406 KB
WEITERE INFORMATIONEN: 2. Newsletter des FIS (Fortbildungsinstitut für Supervision)◄
SIEHE AUCH: Themenschwerpunkt Supervision und Ehrenamt↵ | Positionspapier. Supervision und Ehrenamt↵
-jor. | aktualisiert 27.12.2013
Stichworte: Beratung, Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwillige Tätigkeit, Freiwilligenmanagement - Medien, Professionalisierung, Supervision, Telefonseelsorge, Verberuflichung