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Berlin: Höhere Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche

Der Senat von Ber­lin hat mit der geän­der­ten Durch­füh­rungs­ver­ord­nung zum Gesetz über die Ent­schä­di­gung der Mit­glie­der der Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lun­gen, der Bür­ger­de­pu­tier­ten und sons­ti­ger ehren­amt­lich täti­ger Per­so­nen die Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen für “zahl­rei­che ehren­amt­lich täti­ge Bür­ge­rin­nen und Bür­ger” erhöht, um gestie­ge­nen Kos­ten und teil­wei­se gestie­ge­nen per­sön­li­chen Auf­wän­den Rech­nung zu tragen.

Dazu berich­tet Lan­des­pres­se­dienst aus der Senats­sit­zung vom 08.03.2011:

“Der Senat hat heu­te die von Innen- und Sport­se­na­tor Dr. Ehr­hart Kör­ting vor­ge­leg­te Zwölf­te Ver­ord­nung zur Ände­rung der Ver­ord­nung zur Durch­füh­rung des Geset­zes über die Ent­schä­di­gung der Mit­glie­der der Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lun­gen, der Bür­ger­de­pu­tier­ten und sons­ti­ger ehren­amt­lich täti­ger Per­so­nen – nach Stel­lung­nah­me durch den Rat der Bür­ger­meis­ter – erlassen.”
Lan­des­pres­se­dienst vom 08.03.2011◄

Schon am 07.12.2010 hat­te der Senat grund­sätz­lich der Erhö­hung zugestimmt:

“Der Senat beab­sich­tigt, die Auf­wands­ent­schä­di­gung für zahl­rei­che ehren­amt­lich täti­ge Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu erhö­hen. Davon sol­len ins­be­son­de­re die Mit­glie­der der Sozi­al­kom­mis­sio­nen, die ehren­amt­lich täti­gen Phar­ma­zie­rä­tin­nen und Phar­ma­zie­rä­te, die Mit­glie­der der Natur­schutz­wacht sowie die Pati­en­ten­für­spre­che­rin­nen und Pati­en­ten­für­spre­cher pro­fi­tie­ren. Die Erhö­hun­gen bewe­gen sich zwi­schen monat­lich 4 € für Mit­glie­der der Sozi­al­kom­mis­sio­nen über 9 € für Mit­glie­der der Natur­schutz­wacht bis zu fast 20 € für Pati­en­ten­für­spre­che­rin­nen im Betreu­ungs­be­reich mit über 1.500 Bet­ten. Einen ent­spre­chen­den Ände­rungs­ent­wurf der maß­geb­li­chen Ent­schä­di­gungs­ver­ord­nung hat der Senat heu­te auf Vor­la­ge von Innen- und Sport­se­na­tor Dr. Ehr­hart Kör­ting zur Kennt­nis genom­men. Mit der Erhö­hung der Auf­wands­ent­schä­di­gung soll den gestie­ge­nen Kos­ten (Fahrt­kos­ten etc.) und dem teil­wei­se gestie­ge­nen per­sön­li­chen Auf­wand Rech­nung getra­gen wer­den. Die letz­te mode­ra­te Erhö­hung war 1987 erfolgt. Vor der abschlie­ßen­den Ent­schei­dung des Senats über den Ände­rungs­ent­wurf wird die­ser zunächst dem Rat der Bür­ger­meis­ter zur Stel­lung­nah­me vorgelegt.”
Lan­des­pres­se­dienst vom 07.12.2010◄

Mit der Ent­schei­dung aktua­li­siert der Senat die Ver­ord­nung zur Durch­füh­rung des Geset­zes über die Ent­schä­di­gung der Mit­glie­der der Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lun­gen, der Bür­ger­de­pu­tier­ten und sons­ti­ger ehren­amt­lich täti­ger Per­so­nen” vom 26.02.1963 in der Fas­sung vom 29.05.1979◄ zum Gesetz über die Ent­schä­di­gung der Mit­glie­der der Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lun­gen, der Bür­ger­de­pu­tier­ten und sons­ti­ger ehren­amt­lich täti­ger Per­so­nen” vom 29.11.1978◄


-jor.

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